Stadt Müllheim im Markgräflerland

Formulare - Abwasser

Abwasser

Absetzungen der Abwassergebühren
Angesprochen sind Landwirte und Gärtnereien

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Bei Einsatz eines Zwischenzählers erfolgt die Absetzung von Amts wegen. Von den Absetzungen bleibt eine Wassermenge von 20 m3/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler erbracht wird. Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht mittels Zwischenzähler festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Bei pauschaler Ermittlung nach Vieheinheiten müssen 40 Kubikmeter für die erste und 35 Kubikmeter für jede weitere polizeilich gemeldete Person im Jahr verbleiben.

Bei Fragen können Sie uns auch telefonisch unter 07631-801-156, per Fax 07631-801-1591 oder per E-Mail mvosspeter@muellheim.de erreichen.

Stadt Müllheim, Finanzdezernat

Antrag auf Absetzung bei den AbwassergebührenPDF
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