Stadt Müllheim im Markgräflerland

Unfallverhütungsvorschriften für die Brennholzaufarbeitung

09.11.2022

Die Stadt Müllheim, Forstverwaltung, möchte rechtzeitig vor Beginn der Brennholzverkäufe für den Winter 2022 / 2023 (Selbstwerbungs- und Polterholz) auf die zwingende Einhaltungserfordernis der Unfallvorhütungsvorschriften (VSG 4.3 Forsten der SVLFG bzw. DGUV Regel 114-018 der UKBW) hinweisen.

Zur eigenen Sicherheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Schnittschutzhose und -schuhe) zu tragen.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Holzerwerb die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachzuweisen ist. Bei Selbstwerbern ist dies mind. der Nachweis für den Lehrgang Modul A, für die ausschließliche Aufarbeitung von Polterholz mind. der Nachweis für das Modul A 1.

Aus haftungsrechtlichen Gründen behält sich die Stadt Müllheim zukünftig die Versagung des Holzverkaufs vor, falls ein solcher Nachweis nicht erbracht wird. Derzeit gibt es regional ein breites Angebot an entsprechenden Motorsägenkursen.

Stadt Müllheim
Forstverwaltung