Stadt Müllheim im Markgräflerland

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert

24.10.2022

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Alle nötigen Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie über die nachstehenden Internetseiten. Dort finden Sie eine Ausfüllanleitung, Erklärvideos und Beispielfälle.

Bodenrichtwerte

Die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte können Sie primär auf der Internetplattform BORIS-BW abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür der Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B Verwendung findet.

 

Kein Internetzugang vorhanden?

Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau (Tel. 07631-801-650). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anrufen die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist.