Stadt Müllheim im Markgräflerland

Untere Bau- und Denkmalschutzbehörde

Untere Bau- und Denkmalschutzbehörde

Die Untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des GVV Müllheim-Badenweiler ist eine Verwaltungsbehörde, die für die Durchführung und Umsetzung des Bau- und Denkmalrechts in Müllheim i. M., Badenweiler, Buggingen, Sulzburg und Auggen zuständig ist.

Als Untere Baurechtsbehörde hat sie die Aufgabe, baurechtliche Angelegenheiten in ihrem Zuständigen Bereich zu regeln und zu überwachen.

Die Baurechtsbehörde Müllheim-Badenweiler ist für die Genehmigung und Kontrolle von Bauvorhaben zuständig. Sie prüft Bauanträge, Bauvoranfragen, erteilt baurechtliche Auskünfte, stellt Baugenehmigungen aus und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften während des Bauprozesses. Dazu gehören unter anderem die Überwachung von Bauabläufen, die Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauabnahmen.

Des Weiteren ist der GVV Träger der Planungshoheit für den Flächennutzungsplan.

Als wichtigste Gesetzesgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnung (LBO) zu nennen.

Untere Denkmalschutzbehörde

Als untere Denkmalschutzbehörde ist der GVV für den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Denkmälern und historischen Gebäuden zuständig. Die Behörde genehmigt und überwacht Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten, um sicherzustellen, dass sie den Denkmalschutzbestimmungen entsprechen. Der GVV ist hierbei für die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen sowie die Zustimmung zu Baugenehmigungen zuständig. Ebenso wird hier über Antrag von Abbruchgenehmigungen entschieden. Bei der Denkmalschutzbehörde kann rechtsverbindlich Auskunft eingeholt werden, ob ein Baudenkmal oder ein archäologisches Denkmal vorliegt.

 

Öffentliche Vereinbarungen und Satzungen

Bebauungspläne der Verbandsgemeinden

 

Satzungen des GVV

Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-BadenweilerPDF
237 kB
Gebührensatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-BadenweilerPDF
546 kB
6/3 Gestaltungssatzung über WerbeanlagenPDF
9 MB

Satzungen der Verbandsgemeinden


Interessante Links


Aufgaben und Tätigkeiten

  • Abbruch baulicher Anlagen
  • Antrag auf Ausnahme, Abweichung und Befreiung
  • Bescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Aktenauskunft
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Eintragung einer Baulast
  • Baulicher Brandschutz
  • Bauüberprüfung
  • Bauvoranfragen
  • Bebauungsplanverfahren
  • Baurechtliche Auskunft
  • Brandverhütungsschau
  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
  • Feuerwehrpläne
  • Flächennutzungsplan
  • Kenntnisgabeverfahren
  • Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz
  • Verfahren zum Klimagesetz, Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz, Gebäudeenergiegesetz

Errichtung von Hütten und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich

Im Außenbereich ist unter anderem nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich das Errichten von privat-, hobby- oder nebenerwerbsmäßig genutzten Gebäuden (z.B. Gartenhütten) und baulichen Anlagen sowie das Errichten von Zäunen, das Lagern von Geräten, Materialien und Holz, das Aufstellen von Regenwassertonnen, das Aufstellen von Grillkaminen und das Abstellen von Wohnwägen oder ähnliches unzulässig. Zum Außenbereich gehören alle Grundstücke, die nicht innerhalb eines Baugebiets oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen.

Es handelt sich dabei meist um landwirtschaftliche Flächen, Äcker und Wiesen, auf denen nur privilegierte Vorhaben zulässig sind, die zum Beispiel einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Sonstige Nutzungen, insbesondere Freizeit- oder gar Wohnnutzungen können außerdem auch zum Erhalt der freien Landschaft und Natur sowie deren Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit aus naturschutzrechtlichen und/oder wasserrechtlichen Gründen unzulässig sein.

Wer ein Grundstück im Außenbereich entgegen diesen Vorschriften nutzt, bebaut oder auch bereits bebaut hat, muss mit entsprechenden Sanktionen der zuständigen Behörden rechnen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher alle unzulässigen Gebäude, baulichen Anlagen, Zäune sowie Geräte und Lagerplätze usw. entfernen.

Weitere Auskünfte zur Nutzung und Bebauung von Grundstücken im Außenbereich erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der Unteren Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler.


Bauwesen - Formulare